Rechtsprechung
BayObLG, 30.01.1985 - BReg. 3 Z 544/85 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 105 ff.
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einwilligung; Arzt; Ärztliche Untersuchung; Entbindung; Schweigepflicht; Beschränkt Geschäftsfähiger; Gesetzlicher Vertreter
Papierfundstellen
- Rpfleger 1985, 192
- BayObLGZ 1985, 53
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.12.1958 - VI ZR 266/57
Einwilligung des Minderjährigen in Operation
Auszug aus BayObLG, 30.01.1985 - BReg. 3 Z 544/85
Die Einwilligung in eine körperliche Untersuchung (oder in eine Heilbehandlung) beinhaltet eine Gestattung zur Vornahme tatsächlicher Handlungen, die in den persönlichen Rechtsbereich der untersuchten Person eingreifen (BGHZ 29, 33/36; BGH NJW 1964, 1177 und 1972, 335/337..).Minderjährige und sonstige nicht voll geschäftsfähige natürliche Personen können die Einwilligung in eine ärztliche Heilbehandlung oder in eine ärztliche Untersuchung selbst - also ohne Mitwirkung eines gesetzl. Vertreters - erklären, wenn sie ein solches Maß an Verstandesreife erlangt haben oder noch besitzen, daß sie den Eingriff in ihre körperliche Unversehrtheit erkennen und im Falle der Eingriffsgestattung die Tragweite und die Auswirkungen ihrer Entscheidung - die auch vom erforderlichen Ausmaß des Eingriffs mitbestimmt werden - zu übersehen vermögen (BGHZ 29, 33/36; BGH NJW 1964, 1177 und 1972, 335/337 ..).
- BGH, 16.11.1971 - VI ZR 76/70
Aufklärungspflicht - Arzt - Schädliche Folgen - Gebotenheit - Eingriff - …
Auszug aus BayObLG, 30.01.1985 - BReg. 3 Z 544/85
Die Einwilligung in eine körperliche Untersuchung (oder in eine Heilbehandlung) beinhaltet eine Gestattung zur Vornahme tatsächlicher Handlungen, die in den persönlichen Rechtsbereich der untersuchten Person eingreifen (BGHZ 29, 33/36; BGH NJW 1964, 1177 und 1972, 335/337..).Minderjährige und sonstige nicht voll geschäftsfähige natürliche Personen können die Einwilligung in eine ärztliche Heilbehandlung oder in eine ärztliche Untersuchung selbst - also ohne Mitwirkung eines gesetzl. Vertreters - erklären, wenn sie ein solches Maß an Verstandesreife erlangt haben oder noch besitzen, daß sie den Eingriff in ihre körperliche Unversehrtheit erkennen und im Falle der Eingriffsgestattung die Tragweite und die Auswirkungen ihrer Entscheidung - die auch vom erforderlichen Ausmaß des Eingriffs mitbestimmt werden - zu übersehen vermögen (BGHZ 29, 33/36; BGH NJW 1964, 1177 und 1972, 335/337 ..).
- BGH, 02.12.1963 - III ZR 222/62
Einwilligung in die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung einer …
Auszug aus BayObLG, 30.01.1985 - BReg. 3 Z 544/85
Die Einwilligung in eine körperliche Untersuchung (oder in eine Heilbehandlung) beinhaltet eine Gestattung zur Vornahme tatsächlicher Handlungen, die in den persönlichen Rechtsbereich der untersuchten Person eingreifen (BGHZ 29, 33/36; BGH NJW 1964, 1177 und 1972, 335/337..).Minderjährige und sonstige nicht voll geschäftsfähige natürliche Personen können die Einwilligung in eine ärztliche Heilbehandlung oder in eine ärztliche Untersuchung selbst - also ohne Mitwirkung eines gesetzl. Vertreters - erklären, wenn sie ein solches Maß an Verstandesreife erlangt haben oder noch besitzen, daß sie den Eingriff in ihre körperliche Unversehrtheit erkennen und im Falle der Eingriffsgestattung die Tragweite und die Auswirkungen ihrer Entscheidung - die auch vom erforderlichen Ausmaß des Eingriffs mitbestimmt werden - zu übersehen vermögen (BGHZ 29, 33/36; BGH NJW 1964, 1177 und 1972, 335/337 ..).